Kfz-Versicherung in Thailand
In Thailand muss für jedes Fahrzeug eine Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Pflichtversicherung zahlt allerdings nur bei Personenschaden und dies auch nur bis zu einer Höhe von maximal 50000 Baht. Diese Minimalsumme dürfte sich sehr schnell als absolut unzureichend herausstellen. So kann es
durchaus passieren, dass Sie nach einem Unfall, bis zur Klärung des Schadensaugleiches, mit einem Aufenthalt im Polizeigewahrsam vorlieb nehmen müssen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher zusätzlich zur Pflichtversicherung, eine Kfz-Versicherung abschließen, die zumindestens für den Fremdschaden voll aufkommt. Wenn Sie ein relativ neues Fahrzeug besitzen, wäre sogar der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung ratsam. Es besteht die
Möglichkeit, das die thailändische Kfz-Versicherung Ihnen einen Rabatt auf einen in Ihrer Heimat bestehenden Schadenfreiheitsrabatt gewährt. Eine übersetzte Bestätigung der Versicherung ist hierzu ausreichend. In der Regel wird die Instandsetzung eines Versicherungsschadens von einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Kfz-Versicherung durchgeführt.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit seinen Unfallschaden bei einer Werkstatt des Verbandes „Credit Garage“ reparieren zu lassen. In diesem Fall sollten Sie sich allerdings schriftlich bestätigen lassen, dass die komplette Schadensabwicklung tatsächlich nur zwischen Werkstatt und Versicherung geregelt wird. Es werden selbst Fahrzeuge die extrem verformt sind wieder instand gesetzt. Während der Reparaturdauer besteht kein Anspruch auf einen Mietwagen. Die thailändische Verbraucherorganisation „Consumer Protection Board“ CPB steht Ihnen bei überhöhten Rechnungen oder mangelhaften Arbeiten bei. Sie ist telefonisch in Bangkok unter 1166 erreichbar. Office of the Consumer Protection Board Government House Thanon Rachadamnoen Nok, Dusit, Bangkok 10302 THAILANDTel: (66 2) 629-8259-60, 629-8262-4 Fax: (66 2) 629-7040 URL: www.ocpb.go.th
E-mail: consumer@ocpb.go.th Bei Streitigkeiten mit einer unwilligen Versicherung kann die Aufsichtsbehörde des Versicherungswesens „Department of Insurance“ für den Versicherungsnehmer von Nutzen sein. Telefon Bangkok 619-0382-94 und 619-0613-9
Wer sich dauerhaft in Thailand aufhält, benötigt zum Führen eines Kfz einen thailändischen Führerschein. [mehr] Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie beim Umgang mit der thailändischen Polizei einige Verhaltensregeln beachten. [mehr] Weitere Informationen zum Thema Kfz Anschaffung und Unterhaltung [mehr] |